Fair playUnsere Reisebedingungen

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Zustandekommen des Pauschalreisevertrags
Sie können Ihre Tochter oder Ihren Sohn per Post, Fax, Telefon oder online anmelden. Wir bestätigen Ihnen Ihre Anmeldung daraufhin umgehend schriftlich per E-Mail. Mit dieser Bestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die von Jürgen Matthes Schülersprachreisen (nachfolgend JM) gegebenen vorvertraglichen Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen etc. gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Mit der Buchung einer Sprachreise bei JM bestätigen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen, das Formblatt zur vorvertraglichen Unterrichtung des Reisenden und die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben. Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

Zahlungsweise
Mit unserer Anmeldebestätigung schicken wir Ihnen einen Insolvenz-Sicherungsschein der tourVers Versicherung gemäß § 651r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu, der Ihren Reisepreis und eventuelle Rückreisekosten absichert. Nach Erhalt dieser Unterlagen leisten Sie eine Anzahlung von 10 Prozent des Reisepreises, die voll auf diesen angerechnet wird. Unsere Teilnehmer erhalten die qualifizierten Reiseunterlagen (Adresse der Gastgeber, Unterkunftsgutschein, E-Ticket, Reisedaten, Adresse der Schule, Unterrichtsgutschein usw.) rechtzeitig vor Reisebeginn. Der Restbetrag ist unverzüglich nach Erhalt der qualifizierten Reiseunterlagen fällig, frühestens je doch 30 Tage vor Reiseantritt.

Reiserücktritt, Umbuchungen
Einen eventuellen Reiserücktritt teilen Sie uns am besten schriftlich mit. Bei einer Stornierung oder Umbuchung bis 3 Monate vor Abreise berechnen wir keine Gebühren. Bei einer späteren Stornierung oder Umbuchung berechnen wir als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt für die Reisevorbereitungen entstandenen Kosten bei Mitteilung Ihres Rücktritts bzw. Ihrer Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt nur eine Bearbeitungsgebühr von € 60,–. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt betragen die Storno- bzw. Umbuchungskosten maximal 20 Prozent des Reisepreises. Bei der Bemessung dieser Sätze sind mögliche anderweitige Verwendungen einzelner Reiseleistungen sowie ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Ihnen bleibt selbstverständlich der Nachweis vorbehalten, dass uns geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind.
Das gesetzliche Recht, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin verlangen, dass statt seiner/ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. JM kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer/die Teilnehmerin als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. JM hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Sollte aufgrund geringer Teilnehmerzahlen eine bereits bestätigte Busanreise nicht zustande kommen, was spätestens 3 Monate vor Abreise der Fall sein kann, informieren wir Sie unverzüglich und verpflichten uns, auf unsere Kosten Linienflüge von den aufgeführten Abflughäfen für die betreffenden Teilnehmer zu den entsprechenden Gruppen-Linienflugterminen zu buchen. Sollte Ihre Anfahrt zum Flughafen weiter sein als zum ursprünglich vorgesehenen Treffpunkt, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Falls Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, die Reise kostenlos zu stornieren. Bereits eingezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet. Sonderwünschen, etwa hinsichtlich der Unterbringung bei bestimmten Gastgebern, entsprechen wir gern, soweit uns dies möglich ist. Bei Absagen seitens der gewünschten Gastgeber, die bei privaten Unterkünften auch sehr kurzfristig vorkommen können, bringen wir den Teilnehmer bei anderen Gastgebern unter. Eine Unterbringung als einziger deutschsprachiger Gast und/oder im Einzelzimmer können wir leider nicht in jedem Fall garantieren. Sollte die gewünschte Unterbringung nicht möglich sein, erstatten wir die bezahlten Mehrkosten.

Kündigung durch JM
Die erfolgreiche und sorgfältige Vorbereitung und Durchführung unserer Reisen erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten. Stört ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig, indem er etwa wichtigen Anweisungen des Betreuerteams bzw. der Gastgeber nicht Folge leistet oder sich entgegen der vor der Abreise bekannt gegebenen Regeln verhält und das vertragswidrige Verhalten nicht auf einer Verletzung von Informationspflichten durch JM beruht, schicken wir diesen Teilnehmer nach einer erfolglosen Verwarnung vorzeitig per Flug nach Hause. Bei einem Verstoß gegen die Landesgesetze kann ein Schüler im eigenen Interesse umgehend nach Hause geschickt werden. Die Kosten für die Rückreise gehen in beiden Fällen zu Ihren Lasten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Kann ein Schüler einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen, weil er frühzeitig abreist oder sonstige zwingende Gründe vorliegen, erstatten wir eventuell ersparte Aufwendungen oder eventuell rückerstattete Beträge unserer Leistungsträger.

Reisepass/Visum, Zoll
Jeder Teilnehmer ist für den Besitz gültiger Ausweispapiere und die Beachtung von Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Für Bürger aus EU-Ländern ist zur Einreise nach Großbritannien ein gültiger Reisepass erforderlich. Bürger anderer Nationen benötigen grundsätzlich ein Visum, auch bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung. Wir empfehlen allen Teilnehmern bzw. deren Eltern, die nicht Bürger eines EU-Staates sind, sich sehr rechtzeitig vor Reisebeginn mit dem zuständigen britischen Konsulat in Verbindung zu setzen.

Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Nach der EU-VO 2111/2005 verpflichten wir uns, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, benennen wir zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft und informieren danach den Reisenden entsprechend, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft informieren wir den Teilnehmer hierüber unverzüglich. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar.

Medizinischer Notfall
Im Falle eines medizinischen Notfalls stimmen die Erziehungsberechtigten der Ergreifung geeigneter medizinischer Maßnahmen durch JM zu.

Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht bzw. weist diese aus Ihrer Sicht Mängel auf, so können Sie Abhilfe verlangen. Schüler bzw. Eltern sollten sich mit ihrem Abhilfeverlangen unverzüglich an unser Büro in Eastbourne, unser Betreuerteam vor Ort oder an unser Itzehoer Büro wenden. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Beseitigung eventuell auftretender Leistungsstörungen mitzuwirken. Zudem muss uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Sollten wir während der Reise nicht von den Mängeln erfahren und keine Gelegenheit zur Abhilfe erhalten, kann dies für den Reisenden bedeuten, dass er für diese Mängel keine Ansprüche in Form von Minderung oder Schadenersatz geltend machen kann. Unabhängig von der Mängelmitteilung vor Ort müssen alle eventuellen Forderungen nach Minderung oder Schadenersatz innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise bei uns eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurde. Sollte ein Schüler vor Ort den Entschluss fassen, die Reise abzubrechen, so muss uns auch in diesem Fall zunächst der Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Anderenfalls können eventuelle weitergehende Ansprüche nicht mehr gestellt werden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, diese von uns verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Beistandspflicht, Haftung für Buchungsfehler
Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, leisten wir unverzüglich in angemessener Weise Beistand gemäß § 651q BGB. Hinsichtlich der Haftung für Buchungsfehler gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 651x BGB.

Online-Streitschlichtung
Wir sind nicht verpflichtet aber bereit, die Online-Streitbeilegung zu verwenden.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Datenschutz
Wir verwenden die erhobenen Daten zur Reiseabwicklung und leiten Sie an Gastgeber und Partner weiter.

Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Inhaber: Jürgen Matthes
Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg, HRA 1280 IZ
Anschrift:
Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Bahnhofstraße 30 a
25524 Itzehoe
Tel.: (0 48 21) 6 80-0
Fax: (0 48 21) 6 13 05
E-Mail: mail@matthes.de


J.M.-Team-Beratung: