Sprachreisen nach England - Jürgen Matthes Schülersprachreisen

Sprachreisen nach England

/
Eastbourne

speziell für Schüler

von 11-19 Jahren


Familienunternehmen
30 Jahre Erfahrung
125.000 Schüler
20.000 Wiederkehrer
Jürgen Matthes mit seiner FamileUnterrichtspause im CollegePersönlich ausgewählte Gasteltern für unsere Sprachschüler
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Fair playUnsere Reisebedingungen 2013

 

Reisevertrag
Sie können Ihre Tochter oder Ihren Sohn per Post, Fax, Telefon oder online anmelden. Wir bestätigen Ihnen Ihre Anmeldung daraufhin umgehend schriftlich. Mit dieser Bestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Zahlungsweise
Mit unserer Anmeldebestätigung schicken wir Ihnen einen Insolvenz-Sicherungsschein der tourVers Versicherung gemäß Paragraph 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu, der Ihren Reisepreis und eventuelle Rückreisekosten
absichert. Nach Erhalt dieser Unterlagen leisten Sie eine Anzahlung von 10 Prozent des Reisepreises, die voll auf diesen angerechnet wird. Unsere Teilnehmer erhalten die qualifizierten Reiseunterlagen (Adresse der Gastgeber,
Unterkunftsgutschein, E-Ticket, Reisedaten, Adresse der Schule, Unterrichtsgutschein usw.) rechtzeitig vor Reisebeginn. Der Restbetrag ist unverzüglich nach Erhalt der qualifizierten Reiseunterlagen fällig, frühestens je doch 30 Tage vor Reiseantritt.

Reiserücktritt, Umbuchungen
Einen eventuellen Reiserücktritt teilen Sie uns am besten schriftlich mit. Bei einer Stornierung oder Umbuchung bis zum 31.12.2012 berechnen wir keine Gebühren. Bei einer späteren Stornierung oder Umbuchung berechnen wir als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt für die Reisevorbereitungen entstandenen Kosten bei Mitteilung Ihres Rücktritts bzw. Ihrer Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt nur eine Bearbeitungsgebühr von € 60,-. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt betragen die Storno- bzw. Umbuchungskosten maximal 20 Prozent des Reisepreises. Wenn Sie im Fall eines Rücktritts von der Reise einen Ersatzteilnehmer etwa gleichen Alters und gleichen Geschlechts benennen, reduzieren sich die Stornierungskosten auf die Umbuchungsgebühr von € 60,-.
Wir erfüllen evtl. Umbuchungswünsche bezüglich Reisetermin, Anreiseart, Unterkunft, Zusatzkurse etc. bis vier Wochen vor Reiseantritt gern soweit uns dies möglich ist (bis zum 31.12.2012 bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldebestätigung kostenlos, danach Bearbeitungsgebühr € 20,-).

 
Niedrige Stornokosten
Keine Stornogebühren für
Frühbucher, wenn Sie bis zum 31.12.2012 stornieren oder umbuchen! Bis 30 Tage vor Abreise berechnen wir nur € 60,-, danach betragen unsere maximalen Stornokosten bis zur Abreise nur 20% des Reisepreises.

Haftungsbeschränkung
Keine Haftungsbeschränkung auf das Dreifache des Reisepreises.

Festpreise
Bei uns gibt es nach der Buchungsbestätigung keine Preiserhöhungen. Das Risiko steigender Kosten, insbesondere durch Wechselkurs-
schwankungen, Treibstoff-
zuschläge etc. tragen wir.

100% Durchführungsgarantie
Sie können sich darauf verlassen, dass alle unsere Reisen stattfinden. Selbst unsere Sprachferien in der Nebensaison sind so beliebt, dass wir keine Reisen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen absagen.

Bei der Bemessung aller dieser Sätze sind mögliche anderweitige Verwendungen einzelner Reiseleistungen so wie ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Ihnen bleibt selbstverständlich der Nachweis vorbehalten, dass uns geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind.
Sollte aufgrund geringer Teilnehmerzahlen eine bereits bestätigte Busanreise nicht zustandekommen, verpflichten wir uns, auf unsere Kosten Linienflüge von den aufgeführten Abflughäfen für die betreffenden Teilnehmer zu den entsprechenden Gruppen-Linienflugterminen zu buchen. Sollte Ihre Anfahrt zum Flughafen weiter sein als zum ursprünglich vorgesehenen Treffpunkt, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Sonderwünschen, etwa hinsichtlich der Unterbringung bei bestimmten Gastgebern, entsprechen wir gern, soweit uns dies möglich ist. Bei Absagen seitens der gewünschten Gastgeber, die bei privaten Unterkünften auch sehr kurzfristig vorkommen können, bringen wir den Teilnehmer bei anderen Gastgebern unter.
Eine Unterbringung als einziger deutschsprachiger Gast und/oder im Einzelzimmer können wir leider nicht in jedem Fall garantieren. Sollte die gewünschte Unterbringung nicht möglich sein, erstatten wir die bezahlten Mehrkosten.

Kündigung durch Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Die erfolgreiche und sorgfältige Vorbereitung und Durchführung unserer Reisen erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten. Stört ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig, in dem er etwa wichtigen Anweisungen des Betreuerteams bzw. der Gastgeber nicht Folge leistet oder sich entgegen der vor der Abreise bekannt gegebenen Regeln verhält, schicken wir diesen Teilnehmer nach einer Verwarnung vorzeitig per Flug nach Hause. Bei einem Verstoß gegen die Landesgesetze kann ein Schüler im eigenen Interesse umgehend nach Hause geschickt werden. Die Kosten für die Rückreise gehen in beiden Fällen zu Ihren Lasten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Kann ein Schüler einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen, weil er frühzeitig abreist oder sonstige zwingende Gründe vorliegen, erstatten wir eventuell ersparte Aufwendungen oder eventuell rückerstattete Beträge unserer Leistungsträger.

Ausweis/Visum, Zoll
Jeder Teilnehmer ist für den Besitz gültiger Ausweispapiere und die Beachtung von Zoll- und
Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Für Bürger aus EU-Ländern ist zur Einreise nach Großbritannien ein gültiger Personalausweis bzw. ein Kinderausweis mit Lichtbild (für Teilnehmer unter 16 Jahren) erforderlich. Bürger anderer Nationen benötigen grundsätzlich ein Visum, auch bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung. Wir empfehlen allen Teilnehmern bzw. deren Eltern, die nicht
Bürger eines EU-Staates sind, sich sehr rechtzeitig vor Reisebeginn mit dem zuständigen britischen Konsulat in Verbindung zu setzen.

Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht bzw. weist diese aus Ihrer Sicht Mängel auf, so können Sie Abhilfe verlangen. Schüler bzw. Eltern sollten sich mit ihrem Abhilfeverlangen unverzüglich an unser Büro in Eastbourne, unser Betreuerteam vor Ort oder an unser Itzehoer Büro wenden.
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Beseitigung eventuell auftretender Leistungsstörungen mitzuwirken. Zudem muss uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Sollten wir während der Reise nicht von den Mängeln erfahren und keine Gelegenheit zur Abhilfe erhalten, kann dies für den Reisenden bedeuten, dass er für diese Mängel keine Ansprüche in Form von Minderung oder Schadenersatz geltend machen kann.
Unabhängig von der Mängelmitteilung vor Ort müssen alle eventuellen Forderungen nach Minderung oder Schadenersatz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise bei uns eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurde.
Sollte ein Schüler vor Ort den Entschluss fassen, die Reise abzubrechen, so muss uns auch in diesem Fall zunächst der Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Anderenfalls können eventuelle weitergehende Ansprüche nicht mehr gestellt werden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, diese von uns verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.


Datenschutz
Gastgeber und Partner erhalten von uns Anschrift und Kontaktdaten. Ansonsten geben wir keinerlei Daten an Dritte weiter.

Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Inhaber: Jürgen Matthes
Handelsregister: Amtsgericht Itzehoe, HRA 1280
Anschrift:
Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Bahnhofstraße 30 a
25524 Itzehoe
Tel.: (0 48 21) 6 80-0
Fax: (0 48 21) 6 13 05
E-Mail: mail@matthes.de

 
 
J.M.-Team-Beratung:      +49 / (0) 48 21 / 68 00      mail@matthes.de    Live Chat Live Help Software for Website
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