Fair playUnsere Reisebedingungen 2013
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Reisevertrag
Sie können Ihre Tochter oder Ihren Sohn per Post, Fax, Telefon oder online anmelden.
Wir bestätigen Ihnen Ihre Anmeldung daraufhin umgehend schriftlich. Mit dieser Bestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Zahlungsweise
Mit unserer Anmeldebestätigung schicken wir
Ihnen einen Insolvenz-Sicherungsschein der
tourVers Versicherung gemäß Paragraph 651k
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu, der Ihren
Reisepreis und eventuelle Rückreisekosten
absichert. Nach Erhalt dieser Unterlagen leisten Sie eine Anzahlung von 10 Prozent des Reisepreises, die voll auf diesen angerechnet
wird. Unsere Teilnehmer erhalten die qualifizierten Reiseunterlagen (Adresse der Gastgeber,
Unterkunftsgutschein, E-Ticket, Reisedaten, Adresse der Schule, Unterrichtsgutschein usw.) rechtzeitig vor Reisebeginn.
Der Restbetrag ist unverzüglich nach Erhalt
der qualifizierten Reiseunterlagen fällig,
frühestens je doch 30 Tage vor Reiseantritt.
Reiserücktritt, Umbuchungen
Einen eventuellen Reiserücktritt teilen Sie
uns am besten schriftlich mit. Bei einer Stornierung
oder Umbuchung bis zum 31.12.2012
berechnen wir keine Gebühren. Bei einer
späteren Stornierung oder Umbuchung
berechnen wir als Ersatz für die bis zu diesem
Zeitpunkt für die Reisevorbereitungen entstandenen
Kosten bei Mitteilung Ihres Rücktritts
bzw. Ihrer Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt nur eine Bearbeitungsgebühr von € 60,-. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt betragen die
Storno- bzw. Umbuchungskosten maximal
20 Prozent des Reisepreises. Wenn Sie im Fall
eines Rücktritts von der Reise einen Ersatzteilnehmer etwa gleichen Alters und gleichen
Geschlechts benennen, reduzieren sich die
Stornierungskosten auf die Umbuchungsgebühr von € 60,-.
Wir erfüllen evtl. Umbuchungswünsche
bezüglich Reisetermin, Anreiseart, Unterkunft,
Zusatzkurse etc. bis vier Wochen vor Reiseantritt
gern soweit uns dies möglich ist (bis zum
31.12.2012 bzw. innerhalb von 10 Tagen nach
Anmeldebestätigung kostenlos, danach
Bearbeitungsgebühr € 20,-). |
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Niedrige Stornokosten
Keine Stornogebühren für
Frühbucher, wenn Sie bis
zum 31.12.2012 stornieren
oder umbuchen! Bis 30 Tage
vor Abreise berechnen wir nur € 60,-, danach betragen unsere
maximalen Stornokosten bis
zur Abreise nur 20% des Reisepreises.
Haftungsbeschränkung
Keine Haftungsbeschränkung
auf das Dreifache des Reisepreises.
Festpreise
Bei uns gibt es nach der
Buchungsbestätigung keine
Preiserhöhungen. Das Risiko
steigender Kosten, insbesondere
durch Wechselkurs-
schwankungen,
Treibstoff-
zuschläge
etc. tragen wir.
100%
Durchführungsgarantie
Sie können sich darauf
verlassen, dass alle unsere
Reisen stattfinden. Selbst
unsere Sprachferien in der
Nebensaison sind so beliebt,
dass wir keine Reisen aufgrund
zu geringer Teilnehmerzahlen
absagen.
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Bei der Bemessung aller dieser Sätze sind
mögliche anderweitige Verwendungen
einzelner Reiseleistungen so wie ersparte
Aufwendungen berücksichtigt. Ihnen bleibt
selbstverständlich der Nachweis vorbehalten,
dass uns geringere Kosten als die geltend
gemachten Pauschalen entstanden sind.
Sollte aufgrund geringer Teilnehmerzahlen eine bereits bestätigte Busanreise nicht zustandekommen, verpflichten wir uns, auf unsere Kosten Linienflüge von den aufgeführten Abflughäfen für die betreffenden Teilnehmer zu den entsprechenden Gruppen-Linienflugterminen zu buchen. Sollte Ihre
Anfahrt zum Flughafen weiter sein als zum
ursprünglich vorgesehenen Treffpunkt, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.
Sonderwünschen, etwa hinsichtlich der Unterbringung
bei bestimmten Gastgebern, entsprechen
wir gern, soweit uns dies möglich
ist. Bei Absagen seitens der gewünschten
Gastgeber, die bei privaten Unterkünften auch
sehr kurzfristig vorkommen können, bringen
wir den Teilnehmer bei anderen Gastgebern
unter.
Eine Unterbringung als einziger deutschsprachiger
Gast und/oder im Einzelzimmer können wir leider nicht in jedem Fall garantieren.
Sollte die gewünschte Unterbringung nicht
möglich sein, erstatten wir die bezahlten
Mehrkosten.
Kündigung durch Jürgen Matthes
Schülersprachreisen
Die erfolgreiche und sorgfältige Vorbereitung
und Durchführung unserer Reisen erfordert
die Mitwirkung aller Beteiligten. Stört ein
Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise
nachhaltig, in dem er etwa wichtigen Anweisungen des Betreuerteams bzw. der Gastgeber nicht Folge leistet oder sich entgegen
der vor der Abreise bekannt gegebenen
Regeln verhält, schicken wir diesen Teilnehmer nach einer Verwarnung vorzeitig per
Flug nach Hause. Bei einem Verstoß gegen
die Landesgesetze kann ein Schüler im
eigenen Interesse umgehend nach Hause
geschickt werden. Die Kosten für die Rückreise gehen in beiden Fällen zu Ihren Lasten.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Kann ein Schüler einzelne Leistungen nicht in
Anspruch nehmen, weil er frühzeitig abreist
oder sonstige zwingende Gründe vorliegen,
erstatten wir eventuell ersparte Aufwendungen oder eventuell rückerstattete Beträge
unserer Leistungsträger.
Ausweis/Visum, Zoll
Jeder Teilnehmer ist für den Besitz gültiger
Ausweispapiere und die Beachtung von Zoll- und
Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Für Bürger aus EU-Ländern ist zur
Einreise nach Großbritannien ein gültiger
Personalausweis bzw. ein Kinderausweis mit
Lichtbild (für Teilnehmer unter 16 Jahren) erforderlich. Bürger anderer Nationen benötigen
grundsätzlich ein Visum, auch bei Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland mit gültiger
Aufenthaltsgenehmigung. Wir empfehlen
allen Teilnehmern bzw. deren Eltern, die nicht
Bürger eines EU-Staates sind, sich sehr rechtzeitig
vor Reisebeginn mit dem zuständigen
britischen Konsulat in Verbindung zu setzen.
Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht
bzw. weist diese aus Ihrer Sicht Mängel auf,
so können Sie Abhilfe verlangen. Schüler bzw.
Eltern sollten sich mit ihrem Abhilfeverlangen
unverzüglich an unser Büro in Eastbourne,
unser Betreuerteam vor Ort oder an unser
Itzehoer Büro wenden.
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Beseitigung eventuell auftretender Leistungsstörungen mitzuwirken. Zudem muss uns eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt
werden. Sollten wir während der Reise
nicht von den Mängeln erfahren und keine Gelegenheit zur Abhilfe erhalten, kann dies
für den Reisenden bedeuten, dass er für
diese Mängel keine Ansprüche in Form von Minderung oder Schadenersatz geltend machen kann.
Unabhängig von der Mängelmitteilung vor Ort
müssen alle eventuellen Forderungen nach
Minderung oder Schadenersatz innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Ende der Reise bei uns eingereicht
werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der
Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
dieser Frist gehindert wurde.
Sollte ein Schüler vor Ort den Entschluss
fassen, die Reise abzubrechen, so muss uns
auch in diesem Fall zunächst der Mangel
angezeigt und eine angemessene Frist zur
Abhilfe gesetzt werden. Anderenfalls können
eventuelle weitergehende Ansprüche nicht
mehr gestellt werden. Diese Verpflichtung
besteht nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich
ist, diese von uns verweigert wird oder eine
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Datenschutz
Gastgeber und Partner erhalten von uns Anschrift und Kontaktdaten. Ansonsten geben wir keinerlei Daten an Dritte weiter.
Inhaber: Jürgen
Matthes
Handelsregister: Amtsgericht
Itzehoe, HRA 1280
Anschrift:
Jürgen
Matthes Schülersprachreisen
Bahnhofstraße 30 a
25524 Itzehoe
Tel.: (0 48 21) 6 80-0
Fax: (0 48 21) 6 13 05
E-Mail: mail@matthes.de

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