Fair playUnsere Reisebedingungen

 

Reisevertrag
Sie können Ihre Tochter oder Ihren Sohn per Post, Fax, Telefon oder online anmelden. Wir bestätigen Ihnen Ihre Anmeldung daraufhin umgehend schriftlich. Mit dieser Bestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Zahlungsweise
Mit unserer Anmeldebestätigung schicken wir Ihnen einen Insolvenz-Sicherungsschein der tourVers Versicherung gemäß Paragraph 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu, der Ihren Reisepreis und eventuelle Rückreisekosten absichert. Nach Erhalt dieser Unterlagen leisten Sie eine Anzahlung von 10 Prozent des Reisepreises, die voll auf diesen angerechnet wird. Unsere Teilnehmer erhalten die qualifizierten Reiseunterlagen (Name und Adresse der Gastgeber, Unterkunftsgutschein, Ticket, Reisedaten, Name und Adresse der Schule, Unterrichtgutschein usw.) rechtzeitig vor Reisebeginn. Der Restbetrag ist unverzüglich nach Erhalt der qualifizierten Reiseunterlagen fällig, frühestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt.

Reiserücktritt, Ersatzteilnehmer, Umbuchungen
Einen eventuellen Reiserücktritt teilen Sie uns am besten schriftlich mit. Bei einer Stornierung oder Umbuchung bis zum 31.12.2009 berechnen wir keine Gebühren. Bei einer späteren Stornierung oder Umbuchung berechnen wir als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt für die Reisevorbereitungen entstandenen Kosten bei Mitteilung Ihres Rücktritts bzw. Ihrer Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt nur eine Bearbeitungsgebühr von € 30,-. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können die Storno- bzw. Umbuchungskosten maximal 20 Prozent des Reisepreises betragen. Wenn Sie im Fall eines Rücktritts von der Reise einen Ersatzteilnehmer etwa gleichen Alters und gleichen Geschlechts benennen, reduzieren sich die Stornierungskosten auf die Umbuchungsgebühr von € 30,-.
Wir erfüllen evtl. Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft, Zusatzkurse etc. bis vier Wochen vor Reiseantritt gern, soweit uns dies möglich ist (bis zum 31.12.2009 bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldebestätigung kostenlos, danach Bearbeitungsgebühr € 30,-).
Bei der Bemessung aller dieser Sätze sind mögliche anderweitige Verwendungen einzelner Reiseleistungen sowie ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Ihnen bleibt selbstverständlich der Nachweis vorbehalten, dass uns geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind.
Sollte aufgrund geringer Teilnehmerzahlen eine bereits bestätigte Busanreise nicht zustandekommen, verpflichten wir uns, ohne Mehrkosten Linienflüge von den aufgeführten Abflughäfen für die betreffenden Teilnehmer zu den entsprechenden Gruppenan- und -abreiseterminen in England zu buchen. Sollte Ihre Anfahrt zum Flughafen weiter sein als zum ursprünglich vorgesehenen Treffpunkt, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.
Sonderwünschen, etwa hinsichtlich der Unterbringung bei bestimmten Gastgebern, entsprechen wir gern, soweit uns dies möglich ist. Bei Absagen seitens der gewünschten Gastgeber, die bei privaten Unterkünften auch sehr kurzfristig vorkommen können, bringen wir den Teilnehmer bei anderen Gastgebern unter.
Eine Unterbringung als einziger deutschsprachiger Gast und/oder im Einzelzimmer können wir leider nicht in jedem Fall garantieren. Sollte die gewünschte Unterbringung nicht möglich sein, erstatten wir die bezahlten Mehrkosten.

Kündigung durch Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Die erfolgreiche und sorgfältige Vorbereitung und Durchführung unserer Reisen erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten. Stört ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig, indem er etwa wichtigen Anweisungen des Betreuerteams bzw. der Gastgeber nicht Folge leistet oder sich entgegen der vor der Abreise bekannt gegebenen Regeln verhält, schicken wir diesen Teilnehmer nach einer Verwarnung vorzeitig mit dem Flugzeug nach Hause. Bei einem Verstoß gegen die Landesgesetze kann ein Schüler im eigenen Interesse umgehend nach Hause geschickt werden. Die Kosten für die Rückreise gehen in beiden Fällen zu Ihren Lasten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Kann ein Schüler einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen, weil er frühzeitig abreist oder sonstige zwingende Gründe vorliegen, erstatten wir eventuell ersparte Aufwendungen oder eventuell rückerstattete Beträge unserer Leistungsträger.

Ausweise, Visum-, Zoll- und Devisenbestimmungen
Jeder Teilnehmer ist für den Besitz gültiger Ausweispapiere und die Beachtung von Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Für Bürger aus EU-Ländern ist zur Einreise nach Großbritannien ein gültiger Personalausweis bzw. ein Kinderausweis mit Lichtbild (für Teilnehmer unter 16 Jahren) erforderlich. Bürger anderer Nationen benötigen grundsätzlich ein Visum, auch bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung. Wir empfehlen allen Teilnehmern bzw. deren Eltern, die nicht Bürger eines EU-Staates sind, sich sehr rechtzeitig vor Reisebeginn mit dem zuständigen britischen Konsulat in Verbindung zu setzen.

Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht bzw. weist diese aus Ihrer Sicht Mängel auf, so können Sie Abhilfe verlangen. Schüler bzw. Eltern sollten sich mit ihrem Abhilfeverlangen unverzüglich an unser Büro in Eastbourne, unser Betreuerteam vor Ort oder an unser Itzehoer Büro wenden.
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Beseitigung eventuell auftretender Leistungsstörungen mitzuwirken. Zudem muss uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Sollten wir während der Reise nicht von den Mängeln erfahren und keine Gelegenheit zur Abhilfe erhalten, kann dies für den Reisenden bedeuten, dass er für diese Mängel keine Ansprüche in Form von Minderung oder Schadenersatz geltend machen kann.
Unabhängig von der Mängelmitteilung vor Ort müssen alle eventuellen Forderungen nach Minderung oder Schadenersatz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise bei uns eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurde.
Sollte ein Schüler vor Ort den Entschluss fassen, die Reise abzubrechen, so muss uns auch in diesem Fall zunächst der Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Anderenfalls können eventuelle weitergehende Ansprüche nicht mehr gestellt werden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, diese von uns verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Abfahrts- und Ankunftszeiten
Alle angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten beziehen sich auf den Stand bei Erstellung.

 

Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Inhaber: Jürgen Matthes
Handelsregister: Amtsgericht Itzehoe, HRA 1280
Anschrift:
Jürgen Matthes Schülersprachreisen
Bahnhofstraße 30 a
25524 Itzehoe
Tel.: (0 48 21) 6 80-0
Fax: (0 48 21) 6 13 05
E-Mail: mail@matthes.de

 

Eine Bitte an Schüler und Eltern

Unser Team, meine Frau und ich betreuen seit mehr als 25 Jahren Schülerinnen und Schüler auf unseren Sprachferien in Eastbourne. Wir wünschen uns, dass alle unsere Schüler auf unseren Reisen stets rundum zufrieden sind und glücklich heimkehren.
Im Folgenden möchte ich Ihnen zunächst einmal erläutern, wie wir die Qualität unseres Angebots ständig überprüfen. Zudem möchte ich Ihnen aufzeigen, was von Ihrem Kind und von Ihnen zu tun ist, sollte Ihr Kind oder sollten Sie als Eltern mit einer Leistung im Laufe der Reise trotz all unserer Vorsorge nicht zufrieden sein:

UNSERE STÄNDIGE QUALITÄTSÜBERPRÜFUNG:
Unsere Schüler benoten am Ende einer jeden Reise alle Leistungen, die eine Sprachreise ausmachen. Hierzu gehören insbesondere die Bewertung der englischen Gastgeber, der Lehrer und Betreuer; zudem die Bewertung der Anreise, Ausflüge, Sportkurse, Workshops und des Freizeitprogramms. Dieses ständige Feedback hat uns seit 1982 ermöglicht, auf schlechte englische Gastgeber, Lehrer und Betreuer zu verzichten und unser gesamtes Angebot ständig zu verbessern.

BITTE BESPRECHEN SIE MIT IHREM KIND VOR DER REISE:
Da unsere englischen Gastgeber, die Lehrer und unsere Betreuer sowie alle Leistungsträger unseres gesamten Programms auch nur Menschen sind, möchten wir Sie bitten, mit Ihrem Kind eingehend vor der Reise zu besprechen, dass es seinen Betreuer oder unsere Mitarbeiter in unserem Büro in Eastbourne bei der kleinsten Unzufriedenheit sofort informiert, damit wir vor Ort sofort für Abhilfe sorgen können. Unsere Betreuer sind am Vormittag in den Schulpausen, am Nachmittag beim Sport- und Freizeitprogramm, am Abend bei den angebotenen Veranstaltungen sowie auf allen unseren Ausflügen für unsere Teilnehmer da. Unsere Schüler können zudem wochentags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und während der Oster-, Sommer- und Herbstferien zusätzlich an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr vor Ort in unser Büro kommen. Darüber hinaus erhält jeder Schüler zu Beginn der Reise einen Aufkleber mit der Telefonnummer seines Betreuers, unseres Büros sowie unsere 24-Stunden-Notfallnummer. Wir sind für unsere Schüler immer zu erreichen und können uns direkt vor Ort um alles sofort kümmern!

BITTE BEFRAGEN SIE IHR KIND WÄHREND DER REISE, OB ES ZUFRIEDEN IST:
Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihr Kind sich im Falle einer Unzufriedenheit bei uns vor Ort bemerkbar macht, dann sagen Sie Ihrem Kind vor der Reise, dass es sich in einem solchen Fall sofort telefonisch an Sie wenden möchte. Befragen Sie darüber hinaus Ihr Kind während der Reise bitte regelmäßig eingehend. Sollte Ihnen irgendetwas zu Ohren kommen, was Ihnen missfällt, so bitte ich Sie, uns direkt in Eastbourne anzurufen.

BITTE INFORMIEREN SIE UNS BEI EINER UNZUFRIEDENHEIT SOFORT, DAMIT WIR VOR ORT FÜR ABHILFE SORGEN KÖNNEN:
Wenn Sie dieses sofortige Vorgehen vor Ort im Falle einer Unzufriedenheit mit Ihrem Kind vor der Reise abgesprochen haben, dann sparen wir Ihnen als Eltern das Schreiben und uns als Veranstalter das Beantworten von unangenehmen Beschwerdebriefen nach der Reise - ein Zeitpunkt, zu dem wir keine Gelegenheit mehr haben, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Nur wenn wir von Problemen erfahren, können wir sie vor Ort beheben, und nur dann können wir es schaffen, dass wir in Eastbourne nur lachende, zufriedene Gesichter sehen - und genau das ist Jahr für Jahr unser Ziel!

Jürgen Matthes

 
Kundenfreundlich:
Keine Stornogebühren für Frühbucher
wenn Sie bis zum 31.12.2009 stornieren oder umbuchen!
Maximale Stornogebühren 20%
Bis 30 Tage vor Abreise berechnen wir nur € 30,-, danach betragen unsere maximalen Stornokosten bis zur Abreise nur 20% des Reisepreises, selbst wenn das Unglück es will, dass Sie kurz vor der Reise absagen müssen!
Keine Haftungsbeschränkung
auf das Dreifache des Reisepreises.
Festpreise
Bei uns gibt es keine Preiserhöhungsklausel. Das Risiko steigender Kosten, insbesondere durch Wechselkursschwankungen, Treibstoffzuschläge etc. tragen wir.
100% Durchführungsgarantie
Sie können sich darauf verlassen, dass alle unsere Reisen stattfinden. Selbst unsere Sprachferien in der Nebensaison sind so beliebt, dass wir keine Reisen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen absagen.
 
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