Versicherungssumme:
bis zur Höhe des Reisepreises
Wenn Sie von einer Reise zurücktreten oder die Reise außerplanmäßig
verspätet antreten müssen (z.B. wegen Unfall, Tod oder unerwarteter
schwerer Erkrankung eines Reisenden oder eines nahen Angehörigen),
ersetzen wir Ihnen - abzüglich Selbstbehalt
· die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
· die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
Ergänzend
gilt die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Universität/Fachhochschule
oder an einem College, die Teil eines Vollzeitstudiums sind und wiederholt
werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Studiums zu
vermeiden oder den Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass
die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung
gebucht wurde und die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit
fällt.
Die Selbstbeteiligung beträgt je versicherte Person mindestens €
25,–, bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Leistungsbetrages,
jedoch auch mindestens € 25,– pro Person.
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten
wir Ihnen die Kosten für
· ambulante Heilbehandlung beim Arzt
· stationäre Behandlung
· Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück
· Behandlung von Mundkrankheiten
· Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung
· medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland
· Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu € 10.000,–
· Kein Selbstbehalt
Bei Krankheit/Unfall:
· Information über ärztliche Versorgung
· Organisation eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland
· Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis € 5.000,–
· bei Tod - Organisation der Überführung oder Bestattung im Ausland (100%)
· Beschaffen/Versand von Arzneimittel (Kostenverauslagung)
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:
· Übermittlung von Informationen
· Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus (Darlehen) und Abrechnung der Krankenhauskosten
mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen bis € 12.500,–
· Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten
nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert (100%)
Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise:
· Organisation und Kostenübernahme der Rückreise (100%)
· Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes,
sofern alle Betreuungspersonen die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet
schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten:
· Bei Zahlungsmitteln Hilfestellung (Darlehen bis € 1.500,–)
· bei Dokumenten (Hilfestellung)
Bei Verspätung von Verkehrsmitteln:
· Hilfe bei Umbuchungen, Informationen an Dritte
Bei Haft/Haftandrohung:
· Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
· Verauslagung einer Strafkaution (Darlehen bis € 12.500,–)
· Gerichts- sowie Anwaltskosten (Darlehen bis € 2.500,–)
Wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt
wird, ersetzen wir Ihnen den Schaden
· bis zu € 1.500,– je Person - kein Selbstbehalt
| Versicherungssumme |
im Todesfall |
€ 5.000,– |
| |
im Invaliditätsfall bis zu |
€ 10.000,– |
Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden
pauschal
€ 500.000,–
|